Schnell, verlässlich dokumentiert und kostengünstig.
Gemeinsam schaffen wir einen sicheren Arbeitsplatz für Ihre
Mitarbeiter und schützen die Liquidität Ihres Unternehmens.
Für Sie als Unternehmer gelten in Deutschland schier endlose Gesetze, Paragraphen und Vorschriften.
In viele Betrieben wird daher eine Verletzung der Vorschriften der Deutschen Unfallversicherung als Kavaliersdelikt wahrgenommen. Sei es aus Leichtsinn oder aus Unwissenheit.
"Gerade wenn es um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz geht, sollten Sie als verantwortlicher Unternehmer kein Auge zudrücken."
Sollte doch etwas passieren, handelt es sich oft um Personenschäden mit gravierenden Folgen und unangenehmen Fragen für den Verantwortlichen.
Der Grundsatz „Wo kein Kläger, da kein Richter“ ist kein Argument, um Sie vor Bußgeldern und Strafverfahren zu bewahren.
Wir helfen Ihnen als verlässlicher Partner gerne durch den Paragraphen-Dschungel. Das erspart Ihnen nicht nur unnötiges Kopfzerbrechen, sondern schont im schlimmsten Fall auch Ihre Liquidität.
Die deutsche gesetzlichen Unfallversicherung – DGUV – ist eine Pflichtversicherung zum Schutz der Arbeitnehmer, deren Beiträge durch die Arbeitgeber getragen werden.
Ziel der Versicherung ist es, Arbeitsunfälle so gut wie möglich, bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Deshalb erlässt die DGUV Vorschriften, die für alle Arbeitgeber in Deutschland bindend sind.
Als Unternehmer gehört es zu Ihren Aufgaben für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu sorgen.
Die Vorschriften der DGUV verpflichten Sie, als Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen deshalb, Maschinen, elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.
Eine Missachtung dieser Verpflichtung kann als Ordnungswidrigkeit nach § 209 SGB VII mit einem Bußgeld von 10.000 Euro geahndet werden.
Von der Leiter über den Computer bis zur Bohrmaschine kann eine Vielzahl von Maschinen, elektrischen Anlagen und sonstigen Betriebsmitteln unter die Pflicht zur Prüfung fallen.
Deshalb führen wir eine Begehung Ihres Unternehmens durch, um gemeinsam Klarheit zu erlangen.
Nachdem wir gemeinsam den Prüfumfang festgestellt haben, gehen wir systematisch vor.
Neben einer Sichtprüfung prüfen wir die Funktionalität und führen erforderliche Messungen durch.
Wir erledigen für Sie auch notwendige Arbeiten der Instandsetzung und Instandhaltung und dokumentieren unsere Tätigkeiten nachweisbar und verlässlich.
Dazu gehören auch das Prüfprotokoll inklusive der Plakette.
An die regelmäßig notwendigen Folgeprüfungen erinnern wir Sie rechtzeitig und stehen auch darüber hinaus beratend an Ihrer Seite.
So schützen Sie nicht nur Ihre Mitarbeiter vor schwerwiegenden Arbeitsunfällen, sondern langfristig die Liquidität Ihres Unternehmens.
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